Eine Krypto-Lizenz ist 2026 die Erlaubnis der Finanzaufsicht des Marktes, in dem Ihre Kunden sind. In der Europäischen Union ist das die Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASP) nach MiCA, erteilt von der zuständigen nationalen Behörde und gültig im gesamten EWR. Im Vereinigten Königreich ist die FCA zuständig; in den USA braucht es eine Registrierung bei FinCEN und Money-Transmitter-Lizenzen der einzelnen Bundesstaaten; in Kanada die MSB-Registrierung bei FINTRAC; in Japan die Registrierung bei der FSA; in Singapur eine Lizenz der MAS. Blocons bereitet den Antrag, das AML/KYC-System und die Unterlagen für die Aufsicht vor und begleitet Sie bis zur Beantwortung ihrer Fragen.


MiCA gilt für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen seit dem 30. Dezember 2024. Nationale Regime wie die VASP-Registrierung in Estland und Litauen oder die maltesische VFA-Lizenz durften nur während einer Übergangsfrist weiterlaufen, die spätestens am 1. Juli 2026 endete. Ein Unternehmen, das sich noch auf eine nationale VASP-Registrierung stützt, braucht eine CASP-Zulassung, um weiter Kunden in der EU zu bedienen.
Das Mindestkapital nach MiCA (Anhang IV) hängt von den Dienstleistungen ab: 50 000 € für Beratung, Portfolioverwaltung, Ausführung, Annahme und Übermittlung von Aufträgen, Platzierung und Transferdienstleistungen; 125 000 €, wenn Verwahrung oder Tausch von Kryptowerten hinzukommen; 150 000 € für den Betrieb einer Handelsplattform. Maßgeblich ist der höhere Wert aus diesem Mindestbetrag und einem Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres (Art. 67).
Unser Honorar nennen wir schriftlich nach der Prüfung: Eine reine Beratungslizenz und eine Plattform mit Verwahrung unterscheiden sich im Umfang erheblich. Kostenlose Prüfung anfragen.