Das britische Antragsfenster öffnet am 30. September 2026 und schließt am 28. Februar 2027. Danach dürfen Kryptoaktivitäten im Vereinigten Königreich oder für britische Kunden ohne FCA-Erlaubnis nach FSMA nicht mehr betrieben werden — das neue Regime greift bis zum 25. Oktober 2027. Wer innerhalb des Fensters einreicht, profitiert während der Prüfung von Übergangsregelungen.
Die FCA hat ein festes Zeitfenster gesetzt. Wer es verpasst, reicht ohne Übergangsschutz ein — bei laufendem UK-Geschäft eine deutlich schlechtere Ausgangslage. Fünf Monate klingen viel, bis man die Vorbereitung einpreist: Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung, aufsichtsrechtliche Mittel, Verwahrung und Sicherung von Kundenvermögen, Marktmissbrauchsüberwachung, operative Resilienz und ein belastbarer Abwicklungsplan.
Handel mit Kryptowerten auf eigene Rechnung oder als Vermittler, Vermittlung von Geschäften, Betrieb einer Handelsplattform, Verwahrung, Ausgabe eines qualifizierten Stablecoins sowie die Vermittlung von Staking. Der Perimeter wirkt in beide Richtungen: Tätigkeit im Vereinigten Königreich und Tätigkeit gegenüber britischen Kunden aus dem Ausland sind gleichermaßen erfasst.
Die Registrierung bei der FCA nach den Geldwäschevorschriften besteht seit Januar 2020 und entfällt nicht am ersten Tag. Die FCA erwartet, dass dieser Punkt vor dem FSMA-Antrag geklärt ist und dass Antragsteller in der Regel über eine britische Gesellschaft tätig sind.
Schwellenbedingungen (Rechtsform, Standort, wirksame Beaufsichtigung, Ressourcen, Eignung, Geschäftsmodell); das Senior-Managers-Regime mit namentlich zugeordneten Verantwortlichkeiten; aufsichtsrechtliche Mittel; Trennung und Sicherung von Kundenvermögen; Finanzkriminalitätssysteme einschließlich Travel Rule; operative Resilienz und Auslagerungen; Consumer Duty, Finanzwerbung und Beschwerdemanagement; einen geordneten Abwicklungsplan.
Seit Oktober 2023 erfordert die Bewerbung von Kryptowerten gegenüber britischen Verbrauchern die Freigabe durch eine zugelassene Person, einen Risikohinweis und eine Bedenkzeit für Neukunden — unabhängig vom FSMA-Fenster.
Geprüft: August 2026, anhand der finalen FCA-Regeln vom 30. Juni 2026 und des veröffentlichten Zeitplans.