Malta vergibt keine VFA-Lizenzen mehr. Seit dem 1. Juli 2026 laufen Krypto-Dienstleistungen hier über eine MiCA-CASP-Zulassung der MFSA, der maltesischen Finanzaufsicht. Die Übergangsfrist für bestehende VFA-Inhaber endete an diesem Tag; Neueinsteiger beantragen direkt nach MiCA.
Alle EU-Aufsichten wenden dasselbe Regelwerk an — die ehrlichen Unterschiede liegen also in der Behörde selbst. Malta schuf 2018 einen eigenen Krypto-Rahmen, fünf Jahre vor MiCA, und die MFSA liest seither Krypto-Anträge. Bis Mai 2026 hatte sie rund ein Dutzend CASPs zugelassen und zählt damit zu den fünf aktivsten EU-Staaten. Praktisch heißt das: Aufsicht auf Englisch und ein vorhandenes Ökosystem aus VFA-Agenten, Prüfern und MLROs.
Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten, Tausch gegen Geld oder andere Kryptowerte, Betrieb einer Handelsplattform, Ausführung sowie Annahme und Übermittlung von Aufträgen, Platzierung, Transferdienste, Portfolioverwaltung und Beratung. Die Zulassung wird per Notifizierung in den gesamten EWR gepasst.
Unser Honorar nennen wir schriftlich nach einer kostenlosen Modellprüfung.
25 Arbeitstage für die Vollständigkeitsprüfung, danach 60 Arbeitstage für die Entscheidung. Die Vorbereitung dauert drei bis sechs Monate; realistisch sind insgesamt vier bis zwölf Monate.
Fit-and-proper-Prüfung von Leitung und wirtschaftlich Berechtigten; Substanz auf Malta mit ansässiger Geschäftsleitung, Büro und Personal; AML/CFT-Programm mit MLRO, Transaktionsmonitoring, Sanktionsscreening und Travel Rule; IT-Resilienz nach DORA; Trennung und Sicherung von Kundenvermögen; Governance, Interessenkonflikte und Beschwerdemanagement; Kapital, aufsichtsrechtliche Vorkehrungen und Abwicklungsplan.
Das VFA-Regime ist geschlossen. Eine VFA-Lizenz ist keine CASP-Zulassung und wandelt sich nicht von selbst um — der Übergang musste bis zum 1. Juli 2026 abgeschlossen sein. Ist Ihr Verfahren noch offen, klären wir zuerst, was der MFSA vorliegt und was fehlt.
Geprüft: August 2026, anhand der MFSA-Veröffentlichungen zum Übergang VFA→CASP und der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA).